Beratungslehrkraft

Berufliche Schulen

Wittelsbacher Land

Aufgaben

Die Beratung der Schüler und ihrer Eltern ist ein Teil des Erziehungsauftrages der Schule. Die Beratungslehrkraft steht Ihnen deshalb für die kleinen und großen Probleme des Schulalltages gerne zur Verfügung.

Die Beratungslehrkraft ist neben den einzelnen Lehrkräften sowohl für die allgemeine Information als auch für die Einzelberatung von Eltern und Schülern in allen Fragen der Schullaufbahnberatung (Übertritte an andere Schularten, Wahl von Fächern und Kursen, anzustrebende Abschlüsse) sowie für die Beratung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten zuständig.

Unsere Beratungslehrkraft steht Ihnen in einer wöchentlichen Sprechstunde zur Verfügung. Die aktuellen Sprechstundentermine können Sie auf der Startseite unserer Schule unter „aktuelle Öffnungs- und Sprechzeiten“ erfahren oder per E-Mail unter beratung@bswbl.de erfragen.

Weitere Beratungsangebote

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Unter anderem Unterstützung von Jugendlichen bei persönlichen, zwischenmenschlichen und beruflichen Problemen.

Berufsberatung

Berufsberatungder Agentur für Arbeit Augsburg
Wertachstraße 28
86153 Augsburg
Tel.: 0800 4555500

Industrie-und Handelskammer
Abt. Berufsberatung
Stettenstr. 1–3
86150 Augsburg
Tel.: 0821 3162 – 0

Handwerkskammer für Schwaben
Siebentischstraße 52 –58
86161 Augsburg
Tel.: 0821 3259 – 0

Die Beratungslehrkraft kann weitere Adressen vermitteln und Kontakte herstellen.

Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss ("Quabi")

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Quabi sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen.
Das Zeugnis wird auf Antrag von der Mittelschule ausgestellt, an der der „Quali“ abgelegt wurde.

Dieser Abschluss ist gleichwertig mit den anderen mittleren Schulabschlüssen und berechtigt zum Eintritt in Berufe oder Schulen, die einen mittleren Schulabschluss voraussetzen, wie z.B. Fach- oder Berufsoberschulen.

Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule

Voraussetzungen

Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,0. Nachweis von Englischkenntnissen eines aufsteigenden 5-jährigen Unterrichts mit der Note „ausreichend“ im Abschlusszeugnis oder im Zeugnis der Mittelschule.

Die Berufsschule verleiht diesen Abschluss. Ein Antrag ist nicht erforderlich!

Dieser Abschluss ist gleichwertig mit den anderen mittleren Schulabschlüssen und berechtigt zum Eintritt in Berufe oder Schulen, die einen mittleren Schulabschluss voraussetzen, wie z.B. Fach- oder Berufsoberschulen.

Mittlerer Schulabschluss der Berufsfachschule

Voraussetzungen

Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,0. Nachweis von Englischkenntnissen eines aufsteigenden 5-jährigen Unterrichts mit der Note „ausreichend“ im Abschlusszeugnis oder im Zeugnis der Mittelschule.

Dieser Abschluss wird von der Berufsfachschule verliehen, die mindestens 2-jährig ist und zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung führt. Ein Antrag ist nicht erforderlich!

Dieser Abschluss ist gleichwertig mit den anderen mittleren Schulabschlüssen und berechtigt zum Eintritt in Berufe oder Schulen, die einen mittleren Schulabschluss voraussetzen, wie z.B. Fach- oder Berufsoberschulen.

Kontakt

Martin Schmid
Tel.: 08251 8756 – 0 oder 0821 267887 – 0
E-Mail: beratung@bswbl.de

 
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