Andere

Bewerberinnen und

Bewerber /

Externenprüfung

Andere Bewerber / Externenprüfung

Sie besuchen keine Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege, möchten aber die Prüfung zum/zur Staatlich geprüften Kinderpfleger/-in ablegen, dann bewerben Sie sich doch bei uns.

  • Die Zulassung zur Prüfung ist schriftlich bis spätestens 1. März zu beantragen!
  • Das Informationsblatt „Zulassung zur Externenprüfung“ gibt Ihnen Auskunft über die notwendigen Voraussetzungen.

Genauere Informationen zu den Prüfungsinhalten der Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber erfahren Sie in der Berufsfachschulordnung.

Download

Das Informationsblatt „Zulassung zur Externenprüfung“ finden Sie im Bereich Download.

Kontakt

Simone Müller, StDin
Tel.: 0821 267887 – 0
E-Mail: kinderpflege@bswbl.de

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