Aktuelle Hyginebestimmungen zum Schuljahr 2022/23

Aktuelle Hygienebestimmungen zum Schuljahr 2022/23

Corona-Hygieneregelungen

Auch im Schuljahr 2022/23 gelten COVID-Schutzmaßnahmen an Schulen in Bayern. Laufende Änderungen werden Ihnen mit aktuellen Informationsschreiben der Schulleitung übermittelt. Hier finden Sie die allgemeinen Hygieneregeln, die für unsere Schulen in Aichach, Friedberg und Pöttmes gelten:

1. Persönliche Hygiene

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 –30 Sekunden)
  • wenn möglich Abstand halten
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • Verzicht auf Körperkontakt (z.B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund

2. Raumhygiene

  • Alle Unterrichtsräume sind mit Luftfiltergeräten ausgestattet. Dennoch ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten, Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten z.B. während des Stundenwechsels.
  • Die gemeinsame Nutzung von Gegenständen sollte möglichst vermieden werden (kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o. Ä.). Sollte in bestimmten Situationen aus pädagogisch-didaktischen Gründen eine gemeinsame Nutzung von Gegenständen unvermeidbar sein, so muss zu Beginn und am Ende der Aktivität ein gründliches Händewaschen erfolgen.
  • Bei der Benutzung von PCs in den Computerräumen sowie bei der Nutzung von Klassensätzen von Büchern/Tablets müssen vor und nach der Benutzung der Gegenstände die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden. Die Benutzer sollen darauf hingewiesen werden, dass in diesem Fall insbesondere die Vorgaben zur persönlichen Hygiene (kein Kontakt mit Augen, Nase, Mund) eingehalten werden.

3. Hygiene im Sanitärbereich

Flüssigseifenspender und Händetrockenmöglichkeiten (Einmalhandtücher) stehen bereit, um eine regelmäßige und sachgemäße Händehygiene durchzuführen.

4. Regelungen zum Tragen einer Maske

Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske wird empfohlen.

5. Infektionsschutz im Fachunterricht

Im Fachunterricht, auch Sportunterricht, gelten besondere Hygieneregeln. Die Anweisungen der Lehrkräfte sind zu beachten.

6. Auftreten von Erkältungssymptomen, insbesondere schwerem Husten u. Fieber

  • Schüler und Schülerinnen mit oben genannten Krankheitssymptomen suchen einen Arzt auf und melden sich telefonisch bzw. über WebUntis vom Unterricht bis spätestens 8:00 Uhr ab:
    Tel. Verwaltung Aichach 08251 8756-0
    Tel. Verwaltung Friedberg 0821 267887-0
    Tel. Verwaltung Pöttmes 08251 8756-0
  • Nach Beendigung der Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

7. Keine verpflichtenden Selbsttests

In den ersten beiden Schulwochen kann bei Bedarf Testmaterial in den Verwaltungen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden. Die Anwendung der Tests erfolgt dabei grundsätzlich freiwillig und außerhalbder Schule.

8. Schwangere Schülerinnen

Für schwangere Schülerinnen besteht nach einer gemeinsamen Gefährdungsbeurteilung durch Schülerin und Schulleitung grundsätzlich die Möglichkeit die Schule zu besuchen. Die Schwangerschaft ist aber sofort bei der Schulleitung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin anzuzeigen und das weitere Vorgehen abzusprechen.

gez. 29.12.2022
C. Nieberle-Schreiegg, Schulleiterin

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